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Eheschutz

Eheschutz

Vervielfachung des Grundbetrags und hypothetisches Einkommen der Unterhaltsberechtigten

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_108/2020 vom 7. Dezember 2021

Mit Urteil 5A_108/2020 vom 7. Dezember 2021 entschied das Bundesgericht, dass es im Rahmen der einstufigen Berechnungsmethode zulässig ist, in sehr guten finanziellen Verhältnissen den Grundbetrag zu vervielfachen. Ferner entschied es, dass für die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens auf Seiten der unterhaltsberechtigten Partei keine Mankosituation vorliegen müsse. Ausreichend sei vielmehr, dass keine Aussicht auf Wiederaufnahme des Zusammenlebens bestehe, sodass die Eigenverantwortung und damit die Pflicht zur eigenen Erwerbstätigkeit vorgehe.
iusNet FamR 28.02.2022

Ehelicher Unterhalt: Prozessmaximen, Berechnungsmethode und Eigenversorgungsfähigkeit

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht entschied in BGE 147 III 301 zum einen, dass die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkenntnisse für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht ausgeblendet werden dürfen. Zum anderen erklärte es die zweistufige Methode mit Überschussverteilung auch im Bereich des ehelichen Unterhaltes für verbindlich. Schliess urteilte es, dass wenn mit der Wiederaufnahme des gemeinsamen Haushaltes nicht mehr ernsthaft gerechnet werden kann, ist die Arbeitskapazität, welche infolge der Befreiung von Naturalleistungen an die Gemeinschaft frei geworden ist, auszuschöpfen und eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, soweit dies tatsächlich möglich ist.
iusNet FamR 13.12.2021

Vermögensverzehr für Unterhaltszahlungen

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht
- aktualisiert - 
Das Bundesgericht hat in BGE 147 III 393 entschieden, dass Vermögen zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen angezehrt werden darf, sofern es sich nicht um Erbschaftsvermögen handelt. Handelt es sich um Erbschaftsvermögen, muss ein Ausnahmefall vorliegen. Wann ein solcher gegeben ist, lässt das Bundesgericht allerdings offen. Beim Umfang des Vermögensverzehrs ist zu beachten, dass der Unterhaltsschuldner auch seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten können muss. Ein pauschales Abstellen auf die Vermögensfreigrenze des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen ELG zur Bestimmung des jährlichen Umfangs des Vermögensverzehrs ist nicht zulässig.
iusNet FamR 27.08.2021

Nachehelicher Unterhalt

Fachbeitrag
Ehescheidung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Die neue Rechtsprechung im Praxistest

Das Bundesgericht hat die "45er-Regel" und die Rechtsprechung zur Lebensprägung der Ehe aufgehoben. Neu wird für jeden Einzelfall geprüft, ob die Ehe das Leben der Eheleute tatsächlich geprägt hat. Ausserdem wird die Eigenversorgungsfähigkeit des potenziell unterhaltsberechtigten Ehegatten geprüft, unabhängig von einer Altersgrenze. Kann der gebührende Unterhalt nicht durch eigene Erwerbstätigkeit gedeckt werden, besteht in der Regel bis zur Höhe des ehelichen Lebensstandards Anspruch auf Unterhalt. Dieser ist aber zeitlich zu befristen. Die Probleme, die dies in der Praxis mit sich bringen kann, und mögliche Lösungsansätze zeigt der Fachbeitrag auf.
Annekatrin Wortha
iusNet FamR 27.08.2021

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