Der Bundesrat wird mit vorliegender Motion beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, um den 14-tägigen Vaterschaftsurlaub auch der mit der Mutter verheirateten Ehefrau (Co-Mutter) zu gewähren. Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme, mit dem Inkrafttreten der Bestimmungen über die Ehe für alle werde die Co-Mutter dem Vater gleichgestellt, weshalb die Bestimmungen des Vaterschaftsurlaubs auch auf sie anzuwenden sind. Eine materielle Gesetzesänderung brauche es nicht. Es werde aber geprüft, die Bezeichnung als Elternschaftsentschädigung anzupassen.