Fremdplatzierung des Kindes nur durch Kollegialbehörde der KESB
Im französischsprachigen, zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 8. März 2022 entschied das Bundesgericht, dass der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Platzierung des Kindes aufgrund des weiten Ermessens nur durch die Kollegialbehörde und nicht durch ein einzelnes Mitglied der KESB ausgesprochen werden dürfen. Eine Ausnahme gilt aufgrund der Dringlichkeit für superprovisorische Massnahmen.
Verletzung von Art. 6 EMRK bei Wohnsitzwechsel ins Ausland
Der EGMR setzt sich im vorliegenden französischsprachigen Entscheid vom 8. Februar 2022 mit dem Recht des Vaters auseinander, sich vor einem Gericht gegen den Wohnsitzwechsel seiner Tochter, für die er gemeinsam mit der Mutter die elterliche Sorge ausübt, ins Ausland zu wehren.
Das Bundesgericht entscheidet mit Entscheid vom 20. April 2022, dass der Mutter kein Manko entsteht, wenn der neue Ehegatte ihre Lebenshaltungskosten deckt, sodass kein Betreuungsunterhalt durch den ersten Vater geschuldet ist. Ausserdem äussert es sich zur Höhe des Überschussanteils, zum Volljährigenunterhalt und zu den Ansprüchen der unverheirateten Mutter.
Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Eheschutz-und Scheidungsgericht
Das Bundesgericht bestätigt im amtlich publizierten Entscheid seine Rechtsprechung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen dem Eheschutzgericht und dem Scheidungsgericht.
Das Bundesgericht entscheidet, dass die Kosten des Fahrzeugs im Notbedarf desjenigen zu berücksichtigen sind, der sie trägt, wenn dieses dem anderen zur Nutzung zugewiesen wird. Das gilt auch dann, wenn es kein Kompetenzcharakter hat, aber eine gemeinsame eheliche Anschaffung war.
Rechtskraft von Unterhaltsbeiträgen aus vorsorglichen Massnahmen
Das Bundesgericht setzt sich im vorliegenden Entscheid mit der rückwirkenden Abänderung von im vorsorglichen Massnahmeverfahren festgesetzten Unterhaltsbeiträgen auseinander. Werden Unterhaltsbeiträge als vorsorgliche Massnahmen festgelegt, können im Endentscheid für die Geltungsdauer der vorsorglichen Massnahmen keine abweichenden Unterhaltsbeiträge ausgesprochen werden. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Endentscheid gelten somit erst ab dessen Rechtskraft, mithin für die Zukunft.
Das Bundesgericht befasst sich kurz mit der Freiburger Rechtsprechung zum theoretischen Einkommen, befindet über dessen Rechtmässigkeit aber nicht. Es weist die Sache zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht Freiburg zurück, um die Anwendung der von diesem entwickelten Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall neu prüfen.
(Sehr) Gute finanzielle Verhältnisse: Berechnungsmethode und Eigenversorgungskapazität im Massnahmeverfahren
Das Bundesgericht befasst sich in diesem Entscheid mit der Berechnungsmethode bei einem Einkommen des Mannes von CHF 40'000 und der Frage der Ausschöpfung der Eigenversorgungskapazität der Ehefrau im Rahmen des vorsorglichen Massnahmeverfahrens in der Scheidung.
Definitive Rechtsöffnung für Volljährigenunterhalt
Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Vaters ab, der sich gegen die definitive Rechtsöffnung für den Unterhalt seiner volljährigen Tochter gewehrt hat. Das Scheidungsurteil sei ein definitiver Rechtsöffnungstitel, Rechtsmissbrauch liege bei einer innert Verjährungsfrist erhobenen Betreibung nicht vor und persönliche Zumutbarkeit sei nicht im Vollstreckungsverfahren zu prüfen,
Anspruch auf Fortsetzung des gemeinsam gelebten Standards
Im zur Publikation vorgesehen Entscheid hält das Bundesgericht fest, dass es im Eheschutzverfahren nicht auf die Lebensprägung der Ehe ankomme. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte hat aufgrund des Gleichbehandlungsgebots Anspruch auf Fortsetzung des gemeinsam gelebten Standards. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Ehefrau gut.