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Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Berechnung des Kindesunterhalts: Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung
Das Bundesgericht kehrt im Leitentscheid BGE 147 III 265 vom Methodenpluralismus bei der Berechnung des Kindesunterhalts ab und erklärt die zweistufige Berechnungsmethode mit Überschussverteilung schweizweit als verbindlich.
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht
Kostenvorschuss im Familienrecht
Das Obergericht des Kantons Zürich befasst sich im vorliegenden Entscheid RZ210005 mit der Beschwerde über die Auferlegung eines Kostenvorschusses von CHF 20'000 im Verfahren betreffend Unterhalt und weitere Kinderbelange. Insbesondere klärt es die Absehbarkeit der Schwierigkeit des Falles zu Beginn des Prozesses, die Gleichbehandlung von Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern und die Vorschusspflicht im Rahmen der Untersuchungsmaxime.
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verweigerung der Rückführung vom Bundesgericht bestätigt
- aktualisiert -
Das Bundesgericht schützt den Entscheid des Zürcher Obergerichts und verweigert die Rückführung des Sohnes ebenfalls. Der Vater habe dem Umzug des Sohnes von London in die Schweiz nachträglich zugestimmt. Dies ergebe sich aus verschiedentlichen Handlungen, welche auch ein Laie als nichts anderes als Zustimmung zum Umzug werten könne. Beispielsweise die Unterzeichnung der Wohnsitzanmeldung, die Überweisung von Geld für die KiTa, die Übergabe der persönlichen Effekten, die Unterzeichnung der Scheidungskonvention sowie einschlägige WhatsApp-Nachrichten.
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Recht auf Bezeichnung der Betreuung als alternierende Obhut und Recht auf halbe Erziehungsgutschrift
Mit dem neuen Kindesrecht ist der Begriff der alternierenden Obhut in das Gesetz aufgenommen worden. Wann das Recht eines Elternteils besteht, die Betreuung als alternierende Obhut bezeichnen zu lassen, hat das Bundesgericht im vorliegenden Urteil BGE 147 III 121 entschieden. Ausserdem hat es geklärt, wann die Erziehungsgutschriften beiden Elternteilen hälftig anzurechnen sind.
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