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Rückführung des Kindes nach London

Rückführung des Kindes nach London

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Rückführung des Kindes nach London

I. Sachverhalt

Der Kläger und die Beklagte haben 2014 in der Türkei geheiratet. 2017 kam der gemeinsame Sohn in London zur Welt, wo die Familie hernach lebte. Im August 2020 reiste die Beklagte mit dem Sohn in die Schweiz und erklärte einen Tag später, nicht mehr zurückkommen, sondern mit dem Sohn in der Schweiz bleiben zu wollen. Nach erfolglosen Einigungsgesprächen stellte der Kläger im April 2021 ein Gesuch beim Obergericht um Rückführung des Kindes. Dem Kind wurde eine Verfahrensvertretung bestellt, die Reisedokumente wurden eingezogen, Beklagte und Sohn wurden im Polizeifahndungssystem RIPOL und SIS ausgeschrieben und mussten sich dreimal wöchentlich auf dem Polizeiposten melden. Die Kindesvertreterin beantragte die Abweisung des Rückführungsgesuchs. Einen Monat nach Eingang des Gesuchs fand die Anhörung der Parteien statt, das Kind wurde aufgrund seines Alters nicht angehört.

II. Erwägungen

A. Prozessuales

Das Obergericht bestätigt zunächst die Anwendbarkeit des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 (HKÜ) sowie die eigene...

iusNet FamR 27.09.2021

 

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