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Familienrecht > Stichwortverzeichnis > Unterhaltsentscheid

Unterhaltsentscheid

Nachehelicher Unterhalt (zur amtlichen Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Ehescheidung

BGer 5A_987/2023 vom 7. August 2024

Im Urteil 5A_987/2023 vom 7. August 2024 äussert sich das höchste Gericht zur Dauer des nachehelichen Unterhaltsanspruchs im Falle von Ehegatten, die im Zeitpunkt der Scheidung bereits das ordentliche Rentenalter erreicht haben und geht dabei im Zusammenhang mit der zweistufig-konkreten Berechnungsmethode auf das Kostenniveau bei Wohnorten im Ausland ein.
iusNet FamR 25.10.2024

Änderung des Scheidungsurteils

Rechtsprechung
Ehescheidung
Konkubinat / nicht eheliche Lebensgemeinschaft

BGer 5A_127/2023 vom 24. April 2024

In seinem Urteil 5A_127/2023 vom 24. April 2024 erinnert das höchste Gericht an die Rechtsprechung für die Annahme eines qualifizierten Konkubinats und führt aus, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die im Scheidungsurteil festgelegten Unterhaltsbeiträge abgeändert werden können.
iusNet FamR 08.07.2024

Änderung des Scheidungsurteils (Kindesunterhalt)

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

BGer 5A_615/2022 vom 06.12.2023

In seinem Urteil 5A_615/2022 vom 06.12.2023 setzt sich das Bundesgericht mit der Berechnung der monatlichen Unterhaltszahlungspflicht eines Familienvaters auseinander. Aus der ersten Ehe ging ein Sohn hervor, aus der zweiten Ehe fünf Kinder. Strittig war die Höhe der Unterhaltsbeiträge an den Sohn unter Berücksichtigung der Steuerbelastungen und der Kinder- bzw. Ausbildungszulagen.
iusNet FamR 19.02.2024

Entwicklungen im Familienrecht | Le point sur le droit de la famille

Fachbeitrag

Berichtszeitraum Januar 2020 bis Januar 2021

In Umsetzung der sog. Istanbul-Konvention1 ist die Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt2 verabschiedet und am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt worden. Auch sind mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen vom 14. Dezember 2018 per 1. Juli 2020 verschiedene Bestimmungen in ZGB3 und ZPO4 geändert worden.5 Insbesondere sieht der neue Art. 28b Abs. 3bis ZGB die Mitteilung von gerichtlichen Entscheiden betreffend Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen an die KESB und andere Behörden vor. Weitere Bestimmungen betreffen die elektronische Überwachung im Rahmen des Gewaltschutzes; sie werden erst 2022 in Kraft treten.
SJZ-RSJ 6/2021 | S. 295