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Nachehelicher Unterhalt bei aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnissen

Kommentierung
Unterhaltsrecht
Ehescheidung

Nachehelicher Unterhalt bei aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnissen

Die neuen höchstrichterlichen Leitlinien zum Unterhalt haben in gewissen Bereichen Klarheit geschaffen, in anderen wiederum Fragen aufgeworfen. Namentlich wird die Praxis zeigen müssen, wann von den bundesgerichtlichen Grundsätzen abzuweichen ist. Dies betrifft unter anderem die Berechnungsmethode und die Eigenversorgung bei nachehelichem Unterhalt. Gerade bei aussergewöhnlich günstigen finanziellen Verhältnissen gilt es, den Besonderheiten Rechnung zu tragen. Die Kommentierung zeigt auf, welche Tendenzen dabei festzustellen sind, aber auch, wo weiterhin Klärungsbedarf besteht.
Michael Affolter
iusNet FamR 20.10.2021

Berechnung des Steueranteils im Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Konkubinat / nicht eheliche Lebensgemeinschaft
Unterhaltsrecht

Berechnung des Steueranteils im Kindesunterhalt

- aktualisiert - 
Das Bundesgericht hält in BGE 147 III 457 fest, dass im Barbedarf des Kindes ein Steueranteils zu berücksichtigen ist. Stehen genügend Mittel zur Verfügung, um bei der Unterhaltsberechnung über das betreibungsrechtliche Existenzminimum hinauszugehen, ist im Rahmen des familienrechtlichen Existenzminimums des Kindes - wie bei den Eltern - ein Steueranteil einzusetzen. Anwendbar ist die proportionale Methode.
iusNet FamR 30.08.2021

Nachehelicher Unterhalt

Fachbeitrag
Ehescheidung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Nachehelicher Unterhalt

Das Bundesgericht hat vor ein paar Monaten zum Rundumschlag ausgeholt und mit seinen Entscheiden BGE 147 III 249 und BGE 147 III 308 in konstanter Rechtsprechung aufrechterhaltene und liebgewonnene Regeln über Bord geworfen. Wer bei der Scheidung älter als 45 Jahre ist oder länger als 10 Jahre verheiratet war, kann sich heute nicht mehr darauf verlassen, ohne Weiteres Unterhalt bis zur Pensionierung zu bekommen.
Annekatrin Wortha
iusNet FamR 27.08.2021

Kein Unterhalt aus Millionenerbe

Kommentierung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Kein Unterhalt aus Millionenerbe

Das Bundesgericht äussert sich in einem zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil ausführlich zum Vermögensverzehr im Unterhaltsrecht und zur Frage, ob Erbvermögen zur Erfüllung von Unterhaltspflichten angezehrt werden muss.
Eva Viola Bohnenblust
iusNet FamR 27.08.2021

Vermögensverzehr für Unterhaltszahlungen

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Vermögensverzehr für Unterhaltszahlungen

- aktualisiert - 
Das Bundesgericht hat in BGE 147 III 393 entschieden, dass Vermögen zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen angezehrt werden darf, sofern es sich nicht um Erbschaftsvermögen handelt. Handelt es sich um Erbschaftsvermögen, muss ein Ausnahmefall vorliegen. Wann ein solcher gegeben ist, lässt das Bundesgericht allerdings offen. Beim Umfang des Vermögensverzehrs ist zu beachten, dass der Unterhaltsschuldner auch seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten können muss. Ein pauschales Abstellen auf die Vermögensfreigrenze des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen ELG zur Bestimmung des jährlichen Umfangs des Vermögensverzehrs ist nicht zulässig.
iusNet FamR 27.08.2021

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