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Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Keine Anerkennung ausländischer Geburtsurkunden in Leihmutterschaftsfällen
Das Bundesgericht hat entschieden, dass ausländische Geburtsurkunden von Kindern, die mittels Leihmutterschaft zur Welt kommen, in der Schweiz nicht anerkannt werden. Die Frage der Entstehung des Kindsverhältnisses und Eintragung der Kinder im Zivilstandsregister richtet sich nach schweizerischem Recht. Als rechtliche Mutter der Kinder und alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge gilt daher die Leihmutter. Zweiter Elternteil ist der genetische Vater der Kinder, da der im Ausland geschlossene Leihmutterschaftsvertrag als Vaterschaftsanerkennung zu werten ist. Mit Urteil vom 1. Juli 2022 bestätigte das Bundesgericht diese Rechtsprechung in einem ähnlichen Fall (vgl. BGE 148 III 384).
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Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht
Rechtskraft von Unterhaltsbeiträgen aus vorsorglichen Massnahmen
Das Bundesgericht setzt sich im vorliegenden Entscheid mit der rückwirkenden Abänderung von im vorsorglichen Massnahmeverfahren festgesetzten Unterhaltsbeiträgen auseinander. Werden Unterhaltsbeiträge als vorsorgliche Massnahmen festgelegt, können im Endentscheid für die Geltungsdauer der vorsorglichen Massnahmen keine abweichenden Unterhaltsbeiträge ausgesprochen werden. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Endentscheid gelten somit erst ab dessen Rechtskraft, mithin für die Zukunft.
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Unterhaltsrecht
Kein Betreuungsunterhalt für das voreheliche Kind
Das Bundesgericht entscheidet mit Entscheid vom 20. April 2022, dass der Mutter kein Manko entsteht, wenn der neue Ehegatte ihre Lebenshaltungskosten deckt, sodass kein Betreuungsunterhalt durch den ersten Vater geschuldet ist. Ausserdem äussert es sich zur Höhe des Überschussanteils, zum Volljährigenunterhalt und zu den Ansprüchen der unverheirateten Mutter.
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Verfahrensrecht
Fremdplatzierung des Kindes nur durch Kollegialbehörde der KESB
Im französischsprachigen, zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 8. März 2022 entschied das Bundesgericht, dass der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Platzierung des Kindes aufgrund des weiten Ermessens nur durch die Kollegialbehörde und nicht durch ein einzelnes Mitglied der KESB ausgesprochen werden dürfen. Eine Ausnahme gilt aufgrund der Dringlichkeit für superprovisorische Massnahmen.
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Verfahrensrecht
Verletzung von Art. 6 EMRK bei Wohnsitzwechsel ins Ausland
Der EGMR setzt sich im vorliegenden französischsprachigen Entscheid vom 8. Februar 2022 mit dem Recht des Vaters auseinander, sich vor einem Gericht gegen den Wohnsitzwechsel seiner Tochter, für die er gemeinsam mit der Mutter die elterliche Sorge ausübt, ins Ausland zu wehren.
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Wohnsitzwechsel ins Ausland
Das Bundesgericht setzt sich im französischsprachigen Entscheid vom 24. Februar 2022 mit den Voraussetzungen zur Zustimmung zum Wechsel des Aufenthaltsortes ins Ausland auseinander und bestätigt den Entscheid der Vorinstanz, die Obhut beim nicht wegziehenden Elternteil zu belassen.
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Finanzierung familienergänzender Erziehungshilfe
Am 1. Januar 2022 ist im Kanton Zürich das neue Kinder- und Jugendheimgesetz zusammen mit der neuen Kinder- und Jugendheimverordnung in Kraft getreten. Es regelt die Angebote, Zuständigkeiten und Finanzierung erbrachter Leistungen zwischen den Beteiligten, d.h. Eltern, Institutionen, Gemeinden und Kanton.
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Entscheid über die Impfung des Kindes
Das Bundesgericht bestätigt im vorliegenden Entscheid seine Rechtsprechung zur Uneinigkeit der Eltern über die Impfung des Kindes. Sind die Eltern sich über Impfungen nicht einig, die das BAG empfiehlt, entscheidet die Behörde gestützt auf die BAG-Empfehlung, sofern im konkreten keine Gründe gegen eine Impfung sprechen.
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Verfahrensrecht
Kosten- und Entschädigungsfolgen im Kindesschutzverfahren
Das Bundesgericht entscheidet über die Zusprechung einer Parteientschädigung im erstinstanzlichen Kindesschutzverfahren und den Antrag auf deren Aufhebung und Zusprechung einer eigenen Parteientschädigung im Rechtsmittelverfahren.
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Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge
Das Bundesgericht fasst im vorliegenden Entscheid die Voraussetzungen für die ausnahmsweise Anordnung der alleinigen elterlichen Sorge zusammen und bestätigt den Entscheid der Vorinstanz, die Alleinsorge bei der Mutter zu belassen, da sich die Eltern in einem andauernden schwerwiegenden Konflikt befanden und keinerlei Kommunikation zwischen ihnen stattfand.
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