Im zur Publikation vorgesehenen Entscheid erklärt das Bundesgericht es nicht für willkürlich, wenn die Berufungsinstanz den Betreuungsunterhalt für das Kind reduziert und die dadurch frei werdenden Mittel neu für den Ehegattenunterhalt verwendet, obwohl die unterhaltsberechtigte Ehefrau den erstinstanzlichen Entscheid nicht angefochten hat.