Das Bundesgericht bestätigt im vorliegenden Entscheid seine Rechtsprechung zur Uneinigkeit der Eltern über die Impfung des Kindes. Sind die Eltern sich über Impfungen nicht einig, die das BAG empfiehlt, entscheidet die Behörde gestützt auf die BAG-Empfehlung, sofern im konkreten keine Gründe gegen eine Impfung sprechen.