Das Konkubinat als gefestigte Lebensgemeinschaft scheint – aus einer soziologischen Perspektive – mit der Ehe identisch zu sein. Aus zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht ergeben sich allerdings erhebliche Unterschiede. Ein «Konkubinatsrecht» gibt es in der Schweiz nicht, weshalb die verschiedenen, auf das Konkubinat anwendbaren Regularien punktuell zu bestimmen und anzuwenden sind. Eine kleine Orientierungshilfe im Rechtsdschungel des Konkubinats …