Bundesrat sieht Diskussionsbedarf über Reform des Abstammungsrechts
Das geltende Abstammungsrecht wird der gesellschaftlichen Realität nicht mehr in jeder Hinsicht gerecht. In gewissen Bereichen besteht Diskussionsbedarf über eine Reform. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Postulatsbericht, den er an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Anpassungen könnten insbesondere bei der Anfechtung der Vaterschaftsvermutung des Ehemanns, bei der Regelung der privaten Samenspende sowie beim Recht auf Kenntnis der Abstammung und der Nachkommenschaft sinnvoll sein.
Am 1. Januar 2022 ist im Kanton Zürich das neue Kinder- und Jugendheimgesetz zusammen mit der neuen Kinder- und Jugendheimverordnung in Kraft getreten. Es regelt die Angebote, Zuständigkeiten und Finanzierung erbrachter Leistungen zwischen den Beteiligten, d.h. Eltern, Institutionen, Gemeinden und Kanton.
Die Pflegekindverordnung (PAVO), welche die Aufnahme von Minderjährigen ausserhalb ihrer Familie regelt, ist aus der Zeit gefallen und revisionsbedürftig. Sie trat 1978 in Kraft und wurde 2012 zuletzt partiell revidiert. Der Bundesrat bejaht den grossen Handlungsbedarf.
Im Auftrag des Bundesrates liess das Bundesamt für Justiz (BJ) eine externe Studie zur Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil ausarbeiten. Der darauf basierende Bericht des EJPD brachte neue Erkenntnisse ans Licht und Bewegung in die Gesetzgebung.
In Fällen, in denen die Kindeseltern ihre Verantwortung als primäre Rechtsvertretungen ihrer Kinder nicht wahrnehmen können, ist das Recht der Kinder auf Information und Beratung, auf Gehör und auf Schutz bedroht. Die vorliegende Motion vertritt den Standpunkt, dass die heute vorhandenen Stellen im Kinder- und Jugendbereich nicht über die nötigen Kompetenzen im rechtlichen Kontext verfügen.
Ständerat will minderjährig Verheiratete besser und länger schützen
Im Zusammenhang mit den Regelungen über die Ungültigkeit von Minderjährigenheiraten besteht nach Ansicht des Bundesrates Verbesserungspotenzial. So das Ergebnis einer Evaluation im Jahr 2021. Minderjährig verheiratete Personen sollen besser geschützt werden. Im März 2024 folgte eine Debatte im Ständerat.
Während Erwachsene selbst darüber bestimmen können, welche persönlichen Inhalte sie auf Social Media teilen, fehlt den Kindern eine solche Entscheidungsmöglichkeit. Einmal im Internet geteilte Inhalte können nicht kontrolliert oder zurückgeholt werden, was für die Kinder früher oder später fatale Folgen haben kann. Die Motion 24.4146 verlangt nun einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern.