Seit dem Inkrafttreten der Revision des Kindesunterhaltsrechts im Jahr 2017, sind die mit der Unterhaltsklage befassten Gerichte befugt, auch über die elterliche Sorge sowie über weitere Kinderbelange zu entscheiden - eine Problematik, welche sowohl die Gerichte als auch die Lehre vor Herausforderungen stellt. Im Urteil 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023 stufte das Bundesgericht den Mangel des angefochtenen Entscheids, welcher in die Rechtssphäre der Kindesmutter eingreift, die nicht am Prozess beteiligt worden war, als schwer ein. Die ihr im Verfahren eingeräumten verstärkten Mitwirkungsrechte vermochten daran nichts zu ändern. Das Bundesgericht erklärte das angefochtene Urteil für nichtig.