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Eherecht

Ehe für alle

Gesetzgebung
Eheschliessung
Eingetragene Partnerschaft

Änderung des ZGB vom 18. Dezember 2020

Per 1. Juli 2022 tritt die Gesetzesänderung betreffend Ehe für alle vollständig in Kraft. Geändert werden neben Bestimmungen des Zivilgesetzbuches ZGB auch das Partnerschaftsgesetz PartG, das Gesetz über das Internationale Privatrecht IPRG sowie das Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG.
iusNet FamR 03.06.2022

Vermögensverzehr für Unterhaltszahlungen

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht
- aktualisiert - 
Das Bundesgericht hat in BGE 147 III 393 entschieden, dass Vermögen zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen angezehrt werden darf, sofern es sich nicht um Erbschaftsvermögen handelt. Handelt es sich um Erbschaftsvermögen, muss ein Ausnahmefall vorliegen. Wann ein solcher gegeben ist, lässt das Bundesgericht allerdings offen. Beim Umfang des Vermögensverzehrs ist zu beachten, dass der Unterhaltsschuldner auch seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten können muss. Ein pauschales Abstellen auf die Vermögensfreigrenze des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen ELG zur Bestimmung des jährlichen Umfangs des Vermögensverzehrs ist nicht zulässig.
iusNet FamR 27.08.2021

Ehe für Alle - die Abstimmung im Überblick

Fachbeitrag
Eheschliessung
Die Befürworter der Initiative werben mit Regenbogenfahnen und eigens kreierten Songs für ihr Anliegen, die Gegner machen mit Bildern von traurigen Kindern mobil. Die Öffnung der Ehe für alle Personen wird intensiv diskutiert, und die Abstimmung steht kurz bevor. Was will die Vorlage genau? Und werden damit wirklich alle rechtlichen Ungleichheiten behoben?
Dinah Hetata
iusNet FamR 12.09.2021