iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Familienrecht > Fachbeitraege > Aufgaben der KESB beim Unterhalt

Aufgaben der KESB beim Unterhalt

Aufgaben der KESB beim Unterhalt

Fachbeitrag

Aufgaben der KESB beim Unterhalt

I. Ausgangslage 1

1. Wann hat die KESB mit dem Unterhalt zu tun?

Von zunehmender Bedeutung sind Regelungen der Kinderbelange, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Das Gesetz sieht für nicht eheliche Gemeinschaften zudem auch kein dem Eheschutz nachgebildetes Gerichtsverfahren vor. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern kommen die Kindesschutzbehörden ins Spiel. Gibt es zwischen den Eltern mittels eines Vertrags keine Einigung über einen zu bezahlenden Unterhalt, so kann ausschliesslich ein Zivilgericht den Unterhaltsbetrag verbindlich festsetzen. Die Kindesschutzbehörde kann den Unterhalt selbst dann nicht verbindlich regeln, wenn sie in einem streitigen Verfahren die elterliche Sorge zuzuteilen hat. Daraus folgt die Zuständigkeit der Kindesschutzbehörde, wenn:

sich die Eltern über den Unterhalt geeinigt haben oder sich in Verhandlungen über den Unterhalt zu einigen versuchen.

Die Einigung der Eltern bezüglich des Unterhalts des Kindes ist für dieses nur verbindlich, wenn der Vertrag durch die Kindesschutzbehörde (oder das Gericht) genehmigt worden ist. Folglich bedarf es einer Prüfung des...

iusNet FamR 25.10.2023

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.