Unterhaltsstatut folgt Scheidungsstatut, Verwirkung von Unterhalt nicht ordre public-widrig
Unterhaltsstatut folgt Scheidungsstatut, Verwirkung von Unterhalt nicht ordre public-widrig
Unterhaltsstatut folgt Scheidungsstatut, Verwirkung von Unterhalt nicht ordre public-widrig
I. Sachverhalt
Die Ehe der Parteien wurde im Januar 2015 in Kroatien geschieden. Im Oktober 2015 beantragte die Frau die Ergänzung des ausländischen Urteils sowie im Rahmen vorsorglicher Massnahmen die Zusprechung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von CHF 1'650 ab Rechtshängigkeit. Das Bezirksgericht hiess den Antrag teilweise gut und verpflichtete den Mann zu Unterhaltsleistungen. Dagegen wehrt er sich vor Bundesgericht.
II. Erwägungen
3.4.1. Zunächst ist zu klären, ob auf das auf die Scheidung effektiv angewandte oder das - nach Art. 61 IPRG zu bestimmende - anwendbare Recht abzustellen ist.
3.4.1.1. Die Vorinstanz meint, aus den zitierten Urteilen ableiten zu können, gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sei nicht auf das effektiv angewandte, sondern auf das gemäss IPRG anwendbare Recht abzustellen. Wie der Beschwerdeführer zutreffend festhält, lässt sich solches aus den zitierten Urteilen jedoch nicht ableiten. In beiden Fällen war die Frage des anwendbaren Rechts in Form der Unterstellung unter das Scheidungsstatut nicht mehr strittig, weswegen das Bundesgericht sich...
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