Die vorliegende Kommentierung des Urteils 5A_178/2022 vom 4. Juli 2023 befasst sich mit der Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen ein wichtiger Grund i.S.v. Art. 256c Abs. 3 ZGB angenommen werden darf. Bei der Interessenabwägung ist die psychosoziale Beziehung zwischen Kind und Kläger zu berücksichtigen. So ist das Interesse des Kindes an der Aufrechterhaltung des Kindesverhältnisses nicht geschützt, falls keinerlei gelebte Vater-Kind-Beziehung besteht.