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Berechnung des Kinderunterhalts

Kindesunterhalt: Betreuungsanteil und Erwerbspensum

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_534/2021 vom 5. September 2022

Das Bundesgericht klärt, dass ein Betreuungsanteil von 20 Prozent keine alternierende Obhut begründet und dass ein Vollzeiterwerb auch bei Kinderbetreuung unter der Woche zumutbar ist.
iusNet FamR 26.10.2022

Entwicklungen im Familienrecht | Le point sur le droit de la famille

Fachbeitrag

Berichtszeitraum Januar 2020 bis Januar 2021

In Umsetzung der sog. Istanbul-Konvention1 ist die Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt2 verabschiedet und am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt worden. Auch sind mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen vom 14. Dezember 2018 per 1. Juli 2020 verschiedene Bestimmungen in ZGB3 und ZPO4 geändert worden.5 Insbesondere sieht der neue Art. 28b Abs. 3bis ZGB die Mitteilung von gerichtlichen Entscheiden betreffend Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen an die KESB und andere Behörden vor. Weitere Bestimmungen betreffen die elektronische Überwachung im Rahmen des Gewaltschutzes; sie werden erst 2022 in Kraft treten.
SJZ-RSJ 6/2021 | S. 295