Im Urteil 5D_84/2023 vom 23.02.2024 kommt das Bundesgericht im Zusammenhang mit der Kostenverteilung gemäss Art. 318 Abs. 3 ZPO zum Schluss, dass es mangels Verständnis für die kantonale Beurteilung, die den Entscheid, keine Änderung der erstinstanzlichen Kostenverteilung vorzunehmen, rechtfertigt, willkürlich erscheint, dem Beschwerdeführer die gesamten Kosten anzulasten.
Urteil des Bundesgerichts 5A_379/2021 vom 21. Februar 2022
Das Bundesgericht entscheidet in 5A_379/2021 über die Zusprechung einer Parteientschädigung im erstinstanzlichen Kindesschutzverfahren und den Antrag auf deren Aufhebung und Zusprechung einer eigenen Parteientschädigung im Rechtsmittelverfahren.