Wechsel der internationalen Zuständigkeit infolge Aufenthaltswechsel des Kindes
Das Bundesgericht kassiert den Entscheid der Vorinstanz, da dieses nach dem Wohnortswechsel des Kindes im laufenden Verfahren international nicht mehr zuständig war. Der Vater hat nicht rechtzeitig ein Rückführungsgesuch nach HKÜ gestellt, welches den Zuständigkeitswechsel blockiert hätte, sodass die alleinige Obhut gemäss Entscheid der Erstinstanz bei der Mutter bliebt.
Einmalige Kinderanhörung / Strafandrohung zur Durchsetzung des Besuchsrechts
Das Bundesgericht schützt den Entscheid der Vorinstanzen, die Kinder nur einmal im Verfahren anzuhören und der Mutter unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB die Weisung zu erteilen, das angeordnete Besuchsrecht zu gewährleisten sowie die telefonische Kommunikation zwischen dem Vater und den Kindern zuzulassen und aktiv zu fördern.
Das Bundesgericht entschied vorliegend, dass bei alternierender Obhut der Wohnsitz des Kindes autoritativ festgelegt werden müsse. Dabei auf die Dauer bzw. Länge des Schulwegs abzustellen, sei zulässig.