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Finanzierung familienergänzender Erziehungshilfe

Gesetzgebung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Finanzierung familienergänzender Erziehungshilfe

Am 1. Januar 2022 ist im Kanton Zürich das neue Kinder- und Jugendheimgesetz zusammen mit der neuen Kinder- und Jugendheimverordnung in Kraft getreten. Es regelt die Angebote, Zuständigkeiten und Finanzierung erbrachter Leistungen zwischen den Beteiligten, d.h. Eltern, Institutionen, Gemeinden und Kanton.
iusNet FamR 25.04.2022

Begrenzung des Überschussanteils des Kindes aus erzieherischen und aus konkreten Bedarfsgründen

Kommentierung
Unterhaltsrecht
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Begrenzung des Überschussanteils des Kindes aus erzieherischen und aus konkreten Bedarfsgründen

- aktualisiert - 
Das Obergericht des Kantons Zürich hält im kommentierten Entscheid eine Begrenzung des Überschussanteils des Kindes aufgrund der konkreten Bedürfnisse für angezeigt. Es legt deshalb unter Berücksichtigung verschiedener Umstände einen pauschalen Überschussanteil für das Kind fest. Aufgrund der obergerichtlichen Vorgehensweise bleibt jedoch die Frage, nach welchen Kriterien der Überschussanteil eines Kindes konkret begrenzt werden soll, weiterhin ungeklärt.
Nicolas Blumenfeld
iusNet FamR 18.11.2021

Kostenvorschuss im Familienrecht

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

Kostenvorschuss im Familienrecht

Das Obergericht des Kantons Zürich befasst sich im vorliegenden Entscheid RZ210005 mit der Beschwerde über die Auferlegung eines Kostenvorschusses von CHF 20'000 im Verfahren betreffend Unterhalt und weitere Kinderbelange. Insbesondere klärt es die Absehbarkeit der Schwierigkeit des Falles zu Beginn des Prozesses, die Gleichbehandlung von Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern und die Vorschusspflicht im Rahmen der Untersuchungsmaxime.
iusNet FamR 27.09.2021

Rückführung des Kindes nach London

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Verweigerung der Rückführung vom Bundesgericht bestätigt

- aktualisiert - 
Das Bundesgericht schützt den Entscheid des Zürcher Obergerichts und verweigert die Rückführung des Sohnes ebenfalls. Der Vater habe dem Umzug des Sohnes von London in die Schweiz nachträglich zugestimmt. Dies ergebe sich aus verschiedentlichen Handlungen, welche auch ein Laie als nichts anderes als Zustimmung zum Umzug werten könne. Beispielsweise die Unterzeichnung der Wohnsitzanmeldung, die Überweisung von Geld für die KiTa, die Übergabe der persönlichen Effekten, die Unterzeichnung der Scheidungskonvention sowie einschlägige WhatsApp-Nachrichten.
iusNet FamR 27.09.2021