Die Betreuungsanteile spielen bei der Aufteilung des Barunterhalts des Kindes zwischen den Eltern eine wichtige Rolle. Sie entscheiden – neben der Leistungsfähigkeit – darüber, welcher Elternteil welchen Anteil des Barunterhalts übernehmen muss. Ab wann der Anteil eines Elternteils an der Betreuung des Kindes zur Aufteilung des Barunterhalts berechtigt und wie die Betreuungsanteile im Detail zu berechnen sind, werden in der Praxis aber oft unterschiedlich gehandhabt. Dies führt zu einer gewissen Rechtsunsicherheit. Der vorliegende Artikel möchte daher die Diskussion in diesem Bereich anstossen und erste Lösungsansätze liefern.