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Konkubinat / nicht eheliche Lebensgemeinschaft
Konkubinat / nicht eheliche Lebensgemeinschaft
Unterhaltsrecht
Berechnung des Steueranteils im Kindesunterhalt
- aktualisiert -
Das Bundesgericht hält in BGE 147 III 457 fest, dass im Barbedarf des Kindes ein Steueranteils zu berücksichtigen ist. Stehen genügend Mittel zur Verfügung, um bei der Unterhaltsberechnung über das betreibungsrechtliche Existenzminimum hinauszugehen, ist im Rahmen des familienrechtlichen Existenzminimums des Kindes - wie bei den Eltern - ein Steueranteil einzusetzen. Anwendbar ist die proportionale Methode.
Konkubinat / nicht eheliche Lebensgemeinschaft
Die Tücken des Konkubinats
Das Konkubinat als gefestigte Lebensgemeinschaft scheint – aus einer soziologischen Perspektive – mit der Ehe identisch zu sein. Aus zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht ergeben sich allerdings erhebliche Unterschiede. Ein «Konkubinatsrecht» gibt es in der Schweiz nicht, weshalb die verschiedenen, auf das Konkubinat anwendbaren Regularien punktuell zu bestimmen und anzuwenden sind. Eine kleine Orientierungshilfe im Rechtsdschungel des Konkubinats …
Jennifer Dürst
Severine Vogel
Konkubinat / nicht eheliche Lebensgemeinschaft
Ein "Pacs" nach Schweizer Art
Der Bundesrat wurde beauftragt, eine Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht zu erstellen und zu prüfen, ob die Schweiz ergänzend zur Ehe ein neues Rechtsinstitut mit weniger umfassenden Rechtsfolgen nach dem Modell des französischen
«Pacte civil de solidarité» (Pacs), das allen Paaren offen steht, einführen könnte. Am 30. März 2022 legte er seinen Bericht vor. Auf 61 Seiten werden darin die aktuelle Rechtslage des Konkubinates untersucht und die möglichen Grundzüge einer neuen Rechtsform für nichteheliche Paarbeziehungen in der Schweiz skizziert.
Ehescheidung
Konkubinat / nicht eheliche Lebensgemeinschaft
Änderung des Scheidungsurteils
In seinem Urteil 5A_127/2023 vom 24. April 2024 erinnert das höchste Gericht an die Rechtsprechung für die Annahme eines qualifizierten Konkubinats und führt aus, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die im Scheidungsurteil festgelegten Unterhaltsbeiträge abgeändert werden können.