Trotz der gesetzlichen Verpflichtung der KESB, nicht miteinander verheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern bei der Trennung bezüglich der Ausarbeitung eines Unterhaltsvertrages und einer Elternvereinbarung zu beraten und zu unterstützen, zeigt sich in der Praxis eine sehr unterschiedliche Regelung über die Beratungsangebote. Das Postulat fordert eine Änderung.