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Bäuerliches Bodenrecht. Wie zeitgemäss ist der Familienbegriff?

Bäuerliches Bodenrecht. Wie zeitgemäss ist der Familienbegriff?

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Familienpolitik

Bäuerliches Bodenrecht. Wie zeitgemäss ist der Familienbegriff?

Seit dem Inkrafttreten des BGBB 1991 ist der Familienbegriff unverändert geblieben. Familien gelten in dieser Norm «als Grundlage eines gesunden Bauernbestandes».1 Eine nähere Definition des Familienbegriffs kann dem Gesetz jedoch nicht entnommen werden. Die Interpellation weist darauf hin, dass der enge Familienbegriff in der Schweizer Landwirtschaft ein Problem darstellen kann, indem der Zusammenschluss von Menschen, welcher nicht eine Familie im herkömmlichen Sinne bildet, Diskriminierung erfährt. Zu denken sei beispielsweise an weiter gefasste Gemeinschaften oder heterosexuelle Konstellationen und LGBTIX+ Personen. 

Auch wenn es sich beim bäuerlichen Bodenrecht um ein Teilgebiet des Sachenrechts handelt, ist die Stellungnahme des Bundesrates zur Frage nach der Definition des Familienbegriffs im Hinblick auf das Familienrecht von Interesse. Dieser führt nämlich aus, dass das schweizerische Zivilgesetzbuch keine gesetzliche Definition des Begriffs der «Familie» enthält. Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auf das...

iusNet FamR 25.10.2023

 

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