In seiner Stellungnahme zur Interpellation "Bäuerliches Bodenrecht. Wie zeitgemäss ist der Familienbegriff?" stellt der Bundesrat fest, dass das schweizerische Zivilgesetzbuch keine gesetzliche Definition des Begriffs der «Familie» enthält und kommt zum Schluss, dass der Begriff der Familie in einem weiteren Sinn zu verstehen und auszulegen ist.
In seiner Stellungnahme zur Interpellation "Bäuerliches Bodenrecht. Wie zeitgemäss ist der Familienbegriff?" setzt sich der Bundesrat mit der Frage auseinander, wie der Familienbegriff zu verstehen und auszulegen ist.