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Verzicht auf Anhörung des Kindes

Einmalige Kinderanhörung / Strafandrohung zur Durchsetzung des Besuchsrechts

Rechtsprechung
Eheschutz
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Urteil des Bundesgerichts 5A_359/2022 vom 18. Oktober 2022

Das Bundesgericht schützt den Entscheid der Vorinstanzen, die Kinder nur einmal im Verfahren anzuhören und der Mutter unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB die Weisung zu erteilen, das angeordnete Besuchsrecht zu gewährleisten sowie die telefonische Kommunikation zwischen dem Vater und den Kindern zuzulassen und aktiv zu fördern.
iusNet FamR 28.12.2022

Entwicklungen im Familienrecht | Le point sur le droit de la famille

Fachbeitrag

Berichtszeitraum Januar 2020 bis Januar 2021

In Umsetzung der sog. Istanbul-Konvention1 ist die Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt2 verabschiedet und am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt worden. Auch sind mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen vom 14. Dezember 2018 per 1. Juli 2020 verschiedene Bestimmungen in ZGB3 und ZPO4 geändert worden.5 Insbesondere sieht der neue Art. 28b Abs. 3bis ZGB die Mitteilung von gerichtlichen Entscheiden betreffend Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen an die KESB und andere Behörden vor. Weitere Bestimmungen betreffen die elektronische Überwachung im Rahmen des Gewaltschutzes; sie werden erst 2022 in Kraft treten.
SJZ-RSJ 6/2021 | S. 295