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Güterrecht

Ehescheidung (zur amtlichen Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Ehescheidung

BGer 5A_336/2023 vom 17. Juli 2024

Mit der Frage ob, ein Vorbezug für Wohneigentum der beruflichen Vorsorge nach den Regeln der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu berücksichtigen ist, wenn eine Partei zum Scheidungszeitpunkt das ordentliche Rentenalter bereits erreicht hat und der Güterstand der Gütertrennung vereinbart worden ist, setzt sich das Bundesgericht in seinem Urteil 5A_336/2023 vom 17. Juli 2024 auseinander und erläutert dabei die Vorgehensweise nach Art. 124e ZGB.
iusNet FamR 25.10.2024

Einkommen Selbständiger, höhere Leistungsfähigkeit des Obhutsinhabers und Unternehmensbewertung

Rechtsprechung
Ehescheidung
Güterrecht
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_361/2022 vom 24. November 2022

Das Bundesgericht befasst sich im vorliegenden Entscheid mit Fragen der Unternehmensbewertung personenbezogener Unternehmen, der Feststellung des Einkommens Selbständigerwerbender, der höheren Leistungsfähigkeit der Obhutsinhaberin, der Überschussverteilung bei Kindesunterhalt und des Vermögensverzehrs und -ertrags.
iusNet FamR 20.12.2022

Vorsicht: Stolperstein Steuerrecht im güterrechtlichen Kontext

Fachbeitrag
Steuerrecht
Güterrecht
Güterrechtliche Ausgleichszahlungen sind im Bund und den Kantonen einkommenssteuerfrei. Dennoch finden sich in verschiedenen güterrechtlichen Kontexten steuerrechtliche Stolpersteine, welche zu unerwarteten und damit meist unangenehmen steuerlichen Folgen führen können. Umso mehr lohnt es sich insbesondere bei komplexeren Scheidungsvereinbarungen diese auch bezüglich allfälliger steuerlicher Folgen für die Parteien zu prüfen. Der nachfolgende Artikel soll in erster Linie für einige dieser Stolpersteine sensibilisieren.
Daniela Fischer
Jasmin Malla
iusNet FamR 30.11.2022

Börsenkurse keine offenkundigen Tatsachen

Rechtsprechung
Ehescheidung
Güterrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_1048/2019 vom 30. Juni 2021

Das Bundesgericht setzt sich im Entscheid 5A_1048/2019 mit der Frage auseinander, ob der Wert einer Aktie eine offenkundige Tatsache, mithin gerichtsnotorisch, sei und damit weder behauptet noch bewiesen werden müsse, so wie dies bereits für Wechselkurse gilt.
iusNet FamR 13.09.2021