Die vorliegende Kommentierung des Urteils 5A_178/2022 vom 4. Juli 2023 befasst sich mit der Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen ein wichtiger Grund i.S.v. Art. 256c Abs. 3 ZGB angenommen werden darf und geht dabei im Rahmen der Interessenabwägung insbesondere auf das Kriterium der psychosozialen Beziehung zwischen dem Kind und dem Elternteil ein.