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Familienrecht > Stichwortverzeichnis > Anfechtung des Kindesverhältnisses

Anfechtung des Kindesverhältnisses

Bedeutung der psychosozialen Beziehungen bei der Anfechtung der Vaterschaft

Kommentierung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Urteil des Bundesgerichts 5A_178/2022 vom 4. Juli 2023

Die vorliegende Kommentierung des Urteils 5A_178/2022 vom 4. Juli 2023 befasst sich mit der Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen ein wichtiger Grund i.S.v. Art. 256c Abs. 3 ZGB angenommen werden darf. Bei der Interessenabwägung ist die psychosoziale Beziehung zwischen Kind und Kläger zu berücksichtigen. So ist das Interesse des Kindes an der Aufrechterhaltung des Kindesverhältnisses nicht geschützt, falls keinerlei gelebte Vater-Kind-Beziehung besteht.
Corina Göldi
iusNet FamR 25.10.2023

Entwicklungen im Familienrecht | Le point sur le droit de la famille

Fachbeitrag

Berichtszeitraum Januar 2020 bis Januar 2021

In Umsetzung der sog. Istanbul-Konvention1 ist die Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt2 verabschiedet und am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt worden. Auch sind mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen vom 14. Dezember 2018 per 1. Juli 2020 verschiedene Bestimmungen in ZGB3 und ZPO4 geändert worden.5 Insbesondere sieht der neue Art. 28b Abs. 3bis ZGB die Mitteilung von gerichtlichen Entscheiden betreffend Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen an die KESB und andere Behörden vor. Weitere Bestimmungen betreffen die elektronische Überwachung im Rahmen des Gewaltschutzes; sie werden erst 2022 in Kraft treten.
SJZ-RSJ 6/2021 | S. 295