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Kein Überschuss für volljähriges Kind

Kein Überschuss für volljähriges Kind

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht

Kein Überschuss für volljähriges Kind

I. Sachverhalt

Die verheirateten Eltern haben zwei gemeinsame Kinder, Jg. 2007 und 2009, miteinander. Seit 2011 leben sie getrennt und stehen sich in verschiedenen Verfahren gegenüber. Das Kantonsgericht St. Gallen fällte den streitgegenständlichen Entscheid am 7. Januar 2022 und regelte die Kindesunterhaltsbeiträge mit Wirkung ab 1. September 2017 neu. Dagegen gelangt der Vater ohne anwaltliche Vertretung ans Bundesgericht.

II. Erwägungen

3.2.10. Demgegenüber hält der Vater zu Recht dafür, dass im Volljährigenunterhalt kein Überschussanteil zu berücksichtigen ist. Dieser ist maximal auf das familienrechtliche Existenzminimum (einschliesslich Ausbildungskosten) begrenzt. Indessen fehlt in der Beschwerdeschrift ein Rechtsbegehren zum Kindesunterhalt ab Volljährigkeit der Töchter. Dies könnte zwar grundsätzlich so verstanden werden, dass der Vater beantragt, ab Volljährigkeit keine Unterhaltsbeiträge mehr leisten zu müssen. In der Begründung führt er allerdings explizit aus, er übernehme den Volljährigenunterhalt beider Kinder [vollständig] und verzichte auf eine Kostenbeteiligung der Mutter. Auch aus seinen Unterhaltsberechnungen geht...

iusNet FamR 27.12.2022

 

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