iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Familienrecht > Kommentierung > Bund > Unterhaltsrecht > Zeitliche Begrenzung der nachehelichen Unterhaltsbeiträge

Zeitliche Begrenzung der nachehelichen Unterhaltsbeiträge

Zeitliche Begrenzung der nachehelichen Unterhaltsbeiträge

Kommentierung
Unterhaltsrecht

Zeitliche Begrenzung der nachehelichen Unterhaltsbeiträge

1. Ausgangslage

Mutter und Vater sind die seit 2009 verheirateten Eltern eines im Jahr 2010 geborenen Sohnes und leben seit dem 31. Oktober 2016 getrennt. 

Mit Klage vom 1. November 2018 reichte die Mutter die Scheidung ein. Mit Urteil vom 30. April 2021 wurden die Parteien geschieden. Der Sohn wurde unter die alleinige Obhut der Mutter gestellt und der Vater zur Leistung von Kinderunterhaltsbeiträgen sowie nachehelichen Unterhaltsbeiträgen verpflichtet.

Dagegen erhoben sowohl die Mutter als auch der Vater Berufung. Mit Urteil vom 13. September 2022 hiess das Kantonsgericht Schwyz die Berufungen teilweise gut und bezifferte den Kinderunterhalt sowie die nachehelichen Unterhaltsbeiträge neu. Im Übrigen wies das Kantonsgericht die Berufungen ab. 

Mit Eingabe vom 17. Oktober 2022 gelangte die Mutter ans Bundesgericht und focht unter anderem die zweitinstanzlich festgelegten nachehelichen Unterhaltsbeiträge an. Strittig war die zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts, denn die Mutter beantragte solche bis zu ihrem Eintritt ins ordentliche Pensionsalter.

Der Vater beantragte die Abweisung der Beschwerde soweit darauf einzutreten sei. Das Kantonsgericht verzichtete auf eine Stellungnahme.

Das Bundesgericht äusserte sich im Detail zur zeitlichen Begrenzung des nachehelichen Unterhalts und schützt im Ergebnis die vom Kantonsgericht vorgesehene zeitliche Befristung der nachehelichen Unterhaltsbeiträgen.

2. Ausgangspunkt Lebensprägung

Das Bundesgericht rief nochmals in Erinnerung, dass als Ausgangspunkt für die Festlegung des gebührenden Unterhalts im Sinne von Art. 125 Abs. 1 ZGB entscheidend sei, ob die Ehe lebensprägend gewesen sei oder nicht. Lebensprägung lasse sich dort begründen, wo die Ehe aufgrund verschiedener Faktoren das Leben eines Ehegatten in entscheidender Weise geprägt habe, indem er auf die (Weiter-)Verfolgung einer eigenen Karriere...

iusNet FamR 25.10.2024

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.