Ehescheidung, elterliche Sorge (zur amtlichen Publikation vorgesehen)
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I. Sachverhalt1
A und B. (verheiratet seit 2009) sind die Eltern von C. (geb. 2009) und D. (geb. 2013) und lebten seit längerer Zeit getrennt. Das Getrenntleben wurde durch das Obergericht des Kantons Zürich mit Urteil vom 08.12.2027 geregelt.
Am 28.01.2019 klagte B. beim Bezirksgericht Zürich auf Scheidung der Ehe. Am 13.05.2022 wurde die Ehe geschieden, die Teilvereinbarung zu den Nebenfolgen genehmigt und B. die alleinige elterliche Sorge für die Kinder übertragen. Der zivilrechtliche Wohnsitz der Kinder wurde dem Wohnsitz von B. zugeteilt.
Hinsichtlich der elterlichen Sorge und des Wohnsitzes erhob A. erfolglos Berufung. Die dagegen erhobene Beschwerde an das Bundesgericht wurde mit Urteil 5A_33/2023 vom 20.12.2023 teilweise gutgeheissen (teilweise publiziert in...
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