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Ehescheidung (Entscheid über die Vergütung einer amtlichen Vertretung)

Ehescheidung (Entscheid über die Vergütung einer amtlichen Vertretung)

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

Ehescheidung (Entscheid über die Vergütung einer amtlichen Vertretung)

I. Sachverhalt1

Mit Urteil vom 04.02.2022 wurde B. im Scheidungsverfahren durch das erstinstanzliche Gericht des Kantons Jura die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und MeA. als amtliche Vertreterin von B. ernannt. Auf Aufforderung der Scheidungsrichterin reichte MeA. mit Eingabe vom 19.04.2023 eine Honorarnote über einen Gesamtbetrag von Fr. 12’05 (inkl. Auslagen und MwSt.) ein.

Mit "Verfügung" vom 27.04.2023 setzte die Zivilrichterin das Honorar auf Fr. 3'894.40 (d.h. 17 Std. Tätigkeit à Fr. 180/Std., zzgl. Auslagen und MwSt.) fest und wies auf eine Rechtsmittelfrist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der "Verfügung" hin (Art. 110, Art. 319 Bst. b Ziff. 1 ZPO).

Mit Beschwerde vom 25.01.2023 beantragte MeA. die Zusprechung einer Honorarnote inkl. Auslagen in Höhe von Fr. 12'053. Aufgrund der verspäteten Eingabe wurde die Beschwerde mit Entscheid vom 24.07.2024 für unzulässig erklärt. 

Am 31.08.2023 gelangt MeA. mittels subsidiärer Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht und beantragte die...

iusNet FamR 21.05.2024

 

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