Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge
Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge
Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge
I. Sachverhalt
Vater und Mutter sind die unverheirateten Eltern des 2015 geborenen Sohnes. Die Eltern trennten sich kurz nach dessen Geburt. Er steht unter der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter. Seit 2016 stehen sie sich im vorliegenden Verfahren gegenüber, in dem es um die Besuche und die elterliche Sorge geht.
II. Erwägungen
3. Anlass zur Beschwerde gibt zunächst die Verweigerung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
3.1. Kinder stehen, solange sie minderjährig sind, unter der gemeinsamen elterlichen Sorge von Mutter und Vater. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und anerkennt der Vater das Kind oder wird das Kindesverhältnis durch Urteil festgestellt und die gemeinsame elterliche Sorge nicht bereits im Zeitpunkt des Urteils verfügt, so kommt die gemeinsame elterliche Sorge aufgrund einer gemeinsamen Erklärung der Eltern zustande. Weigert sich ein Elternteil, die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abzugeben, so kann der andere Elternteil die Kindesschutzbehörde anrufen. Die Kindesschutzbehörde verfügt die gemeinsame elterliche Sorge, sofern nicht zur Wahrung des...
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