Pauschalspesen als Einkommensbestandteil?
Pauschalspesen als Einkommensbestandteil?
Pauschalspesen als Einkommensbestandteil?
I. Sachverhalt
Mann und Frau haben 2002 geheiratet und zwei Töchter miteinander. Im Februar 2019 reichten sie ein gemeinsames Scheidungsbegehren ein. Im Juli 2019 beantragte die Ehefrau vorsorgliche Massnahmen. Im Oktober 2019 erging der erstinstanzliche Entscheid, mit dem unter anderem Kindesunterhaltsbeiträge festgesetzt wurden. Auf Berufung der Ehefrau hin änderte das Kantonsgericht St. Gallen die Kindesunterhaltsbeiträge ab. Dagegen wehrte sie sich erfolgreich beim Bundesgericht, welches die Sache im April 2021 zu neuer Beurteilung an das Kantonsgericht zurückwies. Dieses setzte die Unterhaltsbeiträge mit neuem Entscheid vom Juni 2021 mit geringen Abweichungen in etwa gleicher Höhe wie im ersten Urteil fest. Die Ehefrau gelangt dagegen im Juli 2021 wieder ans Bundesgericht und beantragt höhere Unterhaltsbeiträge.
II. Erwägungen
2. Streitig ist die Aufrechnung von Pauschalspesen in der Höhe von jährlich CHF 4'200 (oder CHF 350 pro Monat).
(...)
2.2.1. Sodann trägt die Frau vor, das Kantonsgericht bringe gegenüber dem ersten, vom Bundesgericht als unhaltbar aufgehobenen Entscheid keine neuen...
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