iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Familienrecht > Veranstaltungen > CAS Brennpunkt Kindesschutz

CAS Brennpunkt Kindesschutz

CAS Brennpunkt Kindesschutz

Gewalt an Kindern und Jugendlichen in den vielfältigen Erscheinungsformen und meist komplexen Zusammenhängen zu verstehen sowie Betroffene angemessen zu unterstützen, ist eine grosse Herausforderung. Im CAS Brennpunkt Kindesschutz werden unter Berücksichtigung verschiedener Perspektiven und Disziplinen spezifische Schwerpunkte theoretisch wie auch praktisch – mithilfe von Fallbeispielen – behandelt.
Gefährdungen in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen erkennen und adäquate Unterstützung einleiten: Diese Aufgabe ist komplex. Verunsicherung, fehlende Kenntnisse über die spezifische Dynamik und Symptomatik, unklare Zuständigkeiten sowie unzureichende Koordination verhindern oft wirksame Unterstützungsprozesse, genauso die langfristige Verbesserung der Lebensbedingungen betroffener Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien.

Der Zertifikatskurs (CAS) Brennpunkt Kindesschutz trägt diesen Herausforderungen Rechnung. Die Teilnehmenden erlernen die Grundlagen, um Kindeswohlgefährdung zu erkennen, sie einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Zudem befassen sie sich mit Täterstrategien, Interventionsmöglichkeiten und Methoden des Risikomanagements. 

Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an Fachpersonen, die im beruflichen Kontext mit Kindern und Jugendlichen oder mit Eltern und Familien arbeiten respektive mit Kindesschutzfragen konfrontiert sind. Das können unter anderem Personen aus den folgenden Arbeitsbereichen sein:

  • Soziale Arbeit
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • (Sozial-, Heil-)Pädagogik
  • Beratung und/oder Therapie
  • Behördenmitglieder des Zivil- und Strafrechts
  • Berufsbeistandschaften
  • Juristinnen und Juristen
  • Mitarbeitende in Sozialdiensten
  • Mitarbeitende aus Institutionen, die im Kindes- und Erwachsenenschutz oder der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind

Zulassung

Zugelassen sind Personen

  • mit einem anerkannten Tertiärabschluss (Universität, Fachhochschule, Höhere Fachschule oder Höhere Fachprüfung);
  • mit qualifizierter Berufserfahrung;
  • mit einer Tätigkeit in einem Arbeitsfeld, in dem sie das Gelernte umsetzen können (Prinzip Transferorientierung)

Sie bringen eine andere Vorbildung mit? Falls Sie die Aufnahmebedingungen nicht erfüllen, jedoch eine adäquate Berufserfahrung im Bereich des Themengebiets vorweisen können, ist eine Aufnahme «sur Dossier» möglich. Gerne führen wir ein persönliches Gespräch. 

Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens
Für Teilnehmende ohne Hochschulabschluss ist das Seminar Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens im Sinne einer Nachqualifikation obligatorisch.

CAS Brennpunkt Kindesschutz

Veranstaltungen
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

CAS Brennpunkt Kindesschutz

Gewalt an Kindern und Jugendlichen in den vielfältigen Erscheinungsformen und meist komplexen Zusammenhängen zu verstehen sowie Betroffene angemessen zu unterstützen, ist eine grosse Herausforderung. Im CAS Brennpunkt Kindesschutz werden unter Berücksichtigung verschiedener Perspektiven und Disziplinen spezifische Schwerpunkte theoretisch wie auch praktisch – mithilfe von Fallbeispielen – behandelt.
Gefährdungen in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen erkennen und adäquate Unterstützung einleiten: Diese Aufgabe ist komplex. Verunsicherung, fehlende Kenntnisse über die spezifische Dynamik und Symptomatik, unklare Zuständigkeiten sowie unzureichende Koordination verhindern oft wirksame Unterstützungsprozesse, genauso die langfristige Verbesserung der Lebensbedingungen betroffener Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien.

Der Zertifikatskurs (CAS) Brennpunkt Kindesschutz trägt diesen Herausforderungen Rechnung. Die Teilnehmenden erlernen die Grundlagen, um Kindeswohlgefährdung zu erkennen, sie einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Zudem befassen sie sich mit Täterstrategien, Interventionsmöglichkeiten und Methoden des Risikomanagements. 

Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an Fachpersonen, die im beruflichen Kontext mit Kindern und Jugendlichen oder mit Eltern und Familien arbeiten respektive mit Kindesschutzfragen konfrontiert sind. Das können unter anderem Personen aus den folgenden Arbeitsbereichen sein:

  • Soziale Arbeit
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • (Sozial-, Heil-)Pädagogik
  • Beratung und/oder Therapie
  • Behördenmitglieder des Zivil- und Strafrechts
  • Berufsbeistandschaften
  • Juristinnen und Juristen
  • Mitarbeitende in Sozialdiensten
  • Mitarbeitende aus Institutionen, die im Kindes- und Erwachsenenschutz oder der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind

Zulassung

Zugelassen sind Personen

  • mit einem anerkannten Tertiärabschluss (Universität, Fachhochschule, Höhere Fachschule oder Höhere Fachprüfung);
  • mit qualifizierter Berufserfahrung;
  • mit einer Tätigkeit in einem Arbeitsfeld, in dem sie das Gelernte umsetzen können (Prinzip Transferorientierung)

Sie bringen eine andere Vorbildung mit? Falls Sie die Aufnahmebedingungen nicht erfüllen, jedoch eine adäquate Berufserfahrung im Bereich des Themengebiets vorweisen können, ist eine Aufnahme «sur Dossier» möglich. Gerne führen wir ein persönliches Gespräch. 

Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens
Für Teilnehmende ohne Hochschulabschluss ist das Seminar Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens im Sinne einer Nachqualifikation obligatorisch.