Im Urteil 5A_939/2023 vom 8. Juli 2024 ging es um die verfahrensrechtlich relevante Frage, ob im Sinne des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäss Art. 29 Abs. 2 BV bereits die Gewährung der Einsicht in die Verfahrensakten ausreichend ist, oder ob der Anspruch die formelle Zustellung der betreffenden Unterlagen verlangt.