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Nachehelicher Unterhalt

Fachbeitrag
Ehescheidung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Nachehelicher Unterhalt

Das Bundesgericht hat vor ein paar Monaten zum Rundumschlag ausgeholt und mit seinen Entscheiden BGE 147 III 249 und BGE 147 III 308 in konstanter Rechtsprechung aufrechterhaltene und liebgewonnene Regeln über Bord geworfen. Wer bei der Scheidung älter als 45 Jahre ist oder länger als 10 Jahre verheiratet war, kann sich heute nicht mehr darauf verlassen, ohne Weiteres Unterhalt bis zur Pensionierung zu bekommen.
Annekatrin Wortha
iusNet FamR 27.08.2021

Vermögensverzehr für Unterhaltszahlungen

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Vermögensverzehr für Unterhaltszahlungen

- aktualisiert - 
Das Bundesgericht hat in BGE 147 III 393 entschieden, dass Vermögen zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen angezehrt werden darf, sofern es sich nicht um Erbschaftsvermögen handelt. Handelt es sich um Erbschaftsvermögen, muss ein Ausnahmefall vorliegen. Wann ein solcher gegeben ist, lässt das Bundesgericht allerdings offen. Beim Umfang des Vermögensverzehrs ist zu beachten, dass der Unterhaltsschuldner auch seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten können muss. Ein pauschales Abstellen auf die Vermögensfreigrenze des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen ELG zur Bestimmung des jährlichen Umfangs des Vermögensverzehrs ist nicht zulässig.
iusNet FamR 27.08.2021

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