Berechnung des Kindesunterhalts: Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung
Das Bundesgericht kehrt im Leitentscheid BGE 147 III 265 vom Methodenpluralismus bei der Berechnung des Kindesunterhalts ab und erklärt die zweistufige Berechnungsmethode mit Überschussverteilung schweizweit als verbindlich.
Kindesunterhalt: Betreuungsanteil und Erwerbspensum
Das Bundesgericht klärt, dass ein Betreuungsanteil von 20 Prozent keine alternierende Obhut begründet und dass ein Vollzeiterwerb auch bei Kinderbetreuung unter der Woche zumutbar ist.
Keine Beteiligung des hauptbetreuenden Elternteils am Barunterhalt des Kindes
Das Bundesgericht betont die strenge Pflicht, sich bei bestehenden Unterhaltspflichten um ein höheres Erwerbseinkommen zu bemühen, und hält fest, dass sich der hauptbetreuende Elternteil nicht am Barunterhalt des Kindes beteiligen muss. Hat der hauptbetreuende Elternteil einen Überschuss, während der andere aufs familienrechtliche Existenzminimum gesetzt wird, ist dies gesetzeskonform, da Art. 276 ZGB nicht zum Ziel hat, eine finanzielle Gleichstellung der Eltern zu bewirken.
Die Hilflosenentschädigung des Kindes ist nicht als Einkommen anzurechnen, weder dem Kind beim Barunterhalt noch dem obhutsberechtigten Elternteil beim Betreuungsunterhalt.