Ständerat will minderjährig Verheiratete besser und länger schützen
Im Zusammenhang mit den Regelungen über die Ungültigkeit von Minderjährigenheiraten besteht nach Ansicht des Bundesrates Verbesserungspotenzial. So das Ergebnis einer Evaluation im Jahr 2021. Minderjährig verheiratete Personen sollen besser geschützt werden. Im März 2024 folgte eine Debatte im Ständerat.
Im Urteil 5A_641/2023 vom 22. März 2024 setzt sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, wie die unentgeltliche Rechtspflege im Falle der Verletzung des Rechtsverzögerungsgebot gemäss Art. 29 Abs. 1 BV zu beurteilen ist.
Weisung gestützt auf Art. 273 Abs. 2 ZGB bzw. Art. 307 Abs. 3 ZGB
Das Bundesgericht befasst sich in dem zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 21. November 2023 (Urteil 5A_375/2023) mit den Voraussetzungen für die Erteilung von Weisungen nach Art. 273 Abs. 2 und Art. 307 Abs. 3 ZGB und kommt für den zu beurteilenden Fall zum Schluss, dass diese nicht gegeben sind.