Der Beitrag befasst sich mit dem obligatorischen Schlichtungsverfahren bei selbständigen Unterhaltsklagen. Er untersucht die geltende Rechtslage, erläutert die Umsetzung in einzelnen Kantonen und beantwortet aufgrund der neuesten bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Schlichtungsverfahren entfällt.
Gemeinsame elterliche Sorge auch für nicht Verheiratete ab Geburt des Kindes?
Verheiratete Eltern haben mit Geburt ihres Kindes an gemeinsame elterliche Sorge. Ist der Vater nicht mit der Mutter verheiratet erhält er elterliche Sorge demgegenüber erst auf Grund eines Beschlusses der KESB. Eine parlamentarische Initiative fordert nun, dass auch diese gemeinsame elterliche Sorge haben, sobald das Kindesverhältnis feststeht.