Der Bundesrat soll die Einführung von Familiengerichten prüfen. Der Nationalrat überwies das entsprechende Postulat. Das Familiengericht soll sich aus Fachleuten zusammensetzen und für alle familienrechtlichen Streitigkeiten zuständig sein. Bevor ein Familienstreit vor Gericht kommt, soll nach dem Willen des Nationalrats ein obligatorisches Schlichtungsverfahren mit im Familienrecht bewanderten Fachleuten stattfinden. Dieses müsste unentgeltlich sein.