Urteil des Bundesgerichts 5A_359/2022 vom 18. Oktober 2022
Das Bundesgericht schützt den Entscheid der Vorinstanzen, die Kinder nur einmal im Verfahren anzuhören und der Mutter unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB die Weisung zu erteilen, das angeordnete Besuchsrecht zu gewährleisten sowie die telefonische Kommunikation zwischen dem Vater und den Kindern zuzulassen und aktiv zu fördern.