iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Familienrecht > Stichwortverzeichnis > Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Keine Eintragung der Wunscheltern bei Leihmutterschaft gestützt auf Geburtsurkunde

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verfahrensrecht
Das Bundesgericht setzt sich in BGE 148 III 384 mit dem Kindesverhältnis nach einer Geburt durch Leihmutterschaft auseinander. Es hält fest, dass die ausländische Geburtsurkunde keinen anzuerkennenden ausländischen Entscheid darstellt. Daher muss für die Eintragung der Wunscheltern auf die Regelungen des anwendbaren Rechts abgestellt werden. Im Schweizer Recht kann das Kindesverhältnis zu den Wunscheltern nach Leihmutterschaft wie folgt hergestellt werden: Der Wunschvater als Samenspender kann seine rechtliche Vaterschaft unverzüglich mit einer Kindesanerkennung bewirken. Der Wunschmutter steht danach die Stiefkindadoption offen.
iusNet FamR 23.05.2023

«Ehe für alle» – Wie weiter? Teil I

Fachbeitrag

Stand und Kontext der Gesetzesrevision und Gedanken zu einer zeitgemässen Zuordnung von Elternschaft

Mit der Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Hinblick auf die «Ehe für alle» wird die Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Damit sollen auch die Regelungen zur gemeinsamen Elternschaft geklärt und der Zugang zur Samenspende für Frauenpaare erlaubt werden. – Es geht insbesondere um die Frage des «Wie weiter?» in Sachen Elternschaft mit Blick auf eine möglichst kohärente und tragfähige Gesetzeslösung für das Ehe- und Familienrecht im 21. Jahrhundert. Teil I beschäftigt sich mit den Meilensteinen und dem gesellschaftlichen Kontext.
SJZ-RSJ 1/2021 | S. 22