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Ehe für Alle

Ehe für alle

Gesetzgebung
Eheschliessung
Eingetragene Partnerschaft

Änderung des ZGB vom 18. Dezember 2020

Per 1. Juli 2022 tritt die Gesetzesänderung betreffend Ehe für alle vollständig in Kraft. Geändert werden neben Bestimmungen des Zivilgesetzbuches ZGB auch das Partnerschaftsgesetz PartG, das Gesetz über das Internationale Privatrecht IPRG sowie das Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG.
Per 1. Juli 2022 tritt die Gesetzesänderung betreffend Ehe für alle vollständig in Kraft. Geändert werden neben Bestimmungen des Zivilgesetzbuches ZGB auch das Partnerschaftsgesetz PartG, das Gesetz über das Internationale Privatrecht IPRG sowie das Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG.
iusNet FamR 03.06.2022

«Ehe für alle» – Wie weiter? Teil II

Fachbeitrag

Stand und Kontext der Gesetzesrevision und Gedanken zu einer zeitgemässen Zuordnung von Elternschaft

Mit der Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Hinblick auf die «Ehe für alle» wird die Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Damit sollen auch die Regelungen zur gemeinsamen Elternschaft geklärt und der Zugang zur Samenspende für Frauenpaare erlaubt werden. – Es geht insbesondere um die Frage des «Wie weiter?» in Sachen Elternschaft mit Blick auf eine möglichst kohärente und tragfähige Gesetzeslösung für das Ehe- und Familienrecht im 21. Jahrhundert. Teil II dieses Beitrags beschäftigt sich im Schwerpunkt mit den Leitlinien für eine künftige rechtliche Zuordnung von Elternschaft und erläutert die notwendigen Schritte.
SJZ-RSJ 2/2021 | S. 75

«Ehe für alle» – Wie weiter? Teil I

Fachbeitrag

Stand und Kontext der Gesetzesrevision und Gedanken zu einer zeitgemässen Zuordnung von Elternschaft

Mit der Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Hinblick auf die «Ehe für alle» wird die Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Damit sollen auch die Regelungen zur gemeinsamen Elternschaft geklärt und der Zugang zur Samenspende für Frauenpaare erlaubt werden. – Es geht insbesondere um die Frage des «Wie weiter?» in Sachen Elternschaft mit Blick auf eine möglichst kohärente und tragfähige Gesetzeslösung für das Ehe- und Familienrecht im 21. Jahrhundert. Teil I beschäftigt sich mit den Meilensteinen und dem gesellschaftlichen Kontext.
SJZ-RSJ 1/2021 | S. 22