Per 1. Juli 2022 tritt die Gesetzesänderung betreffend Ehe für alle vollständig in Kraft. Geändert werden neben Bestimmungen des Zivilgesetzbuches ZGB auch das Partnerschaftsgesetz PartG, das Gesetz über das Internationale Privatrecht IPRG sowie das Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG.
Per 1. Juli 2022 tritt die Gesetzesänderung betreffend Ehe für alle vollständig in Kraft. Geändert werden neben Bestimmungen des Zivilgesetzbuches ZGB auch das Partnerschaftsgesetz PartG, das Gesetz über das Internationale Privatrecht IPRG sowie das Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG.