Im Urteil 5A_64/2023 vom 21. Juni 2023 hatte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Anordnung einer Therapie gegen den Willen der Eltern mit Art. 307 Abs. 3 ZGB vereinbar ist. Das höchste Gericht erläutert in seinem Urteil nochmals, welche Voraussetzungen für die Zulässigkeit solcher Massnahmen erfüllt sein müssen und welche Umstände darüber hinaus zu berücksichtigen sind.