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Anordnung zur Teilnahme an einer Therapie oder einem Programm

Anordnung zur Teilnahme an Sitzungen gegen häusliche Gewalt (Art. 307 Abs. 3 ZGB)

Rechtsprechung
Familienpolitik
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Im Urteil 5A_64/2023 vom 21. Juni 2023 hatte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Anordnung einer Therapie gegen den Willen der Eltern mit Art. 307 Abs. 3 ZGB vereinbar ist. Das höchste Gericht erläutert in seinem Urteil nochmals, welche Voraussetzungen für die Zulässigkeit solcher Massnahmen erfüllt sein müssen und welche Umstände darüber hinaus zu berücksichtigen sind.
iusNet FamR 25.09.2023