Entscheid über die Impfung des Kindes
Entscheid über die Impfung des Kindes
Entscheid über die Impfung des Kindes
I. Sachverhalt
Mutter und Vater sind die unverheirateten Eltern des 2017 geborenen Kindes. Im April 2021 verlangte der Vater beim Familiengericht Brugg, die Entscheidung über Gesundheitsfragen für das Kind sei dem Gericht zu übertragen. Nach Anhörung der Eltern erteilte das Familiengericht im September 2021 der Mutter die strafbewehrte Weisung, das Kind gegen Diphterie und Tetanus, gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Pneumokokken zu impfen. Die hiergegen erhobene Beschwerde der Mutter wies das Obergericht des Kantons Aargau mit Entscheid im Januar 2022 ab. Mit Beschwerde vom Februar 2022 wendet sich die Mutter an das Bundesgericht.
II. Erwägungen
5. In der Sache selbst geht es um eine Anweisung an die Mutter, das Kind gegen verschiedene Krankheiten impfen zu lassen.
5.1. Das Obergericht hat auf BGE 146 III 313 verwiesen, wonach bei Uneinigkeit der Eltern über die Impfung des Kindes die Kindesschutzbehörde angerufen werden kann, anstelle der Eltern zu entscheiden, und sich diese bei ihrer Entscheidung an den Empfehlungen des BAG als fachkompetente eidgenössische Behörde zu...
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