Vorsorgeausgleich und Barbezüge
Vorsorgeausgleich und Barbezüge
Vorsorgeausgleich und Barbezüge
1. Ausgangslage 1
1.1. Problemstellung
Wohl eine der grössten sozialen Errungenschaften des 20. Jahrhunderts ist die wirtschaftliche Absicherung der Bevölkerung bezüglich des Risikos Invalidität und das Ermöglichen eines finanziell gesicherten Ruhestandes. Die Instrumente dafür sind die Erste und die Zweite Säule (eidgen. AHV/IV und Berufliche Vorsorge). Mit der Verfassungsrevision vom 3. Dezember 1972 wurde in Art. 34quater aBV das Drei-Säulen-Prinzip der Alters- Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge verankert. Die erste Säule (AHV/IV) sollte den Existenzbedarf sicherstellen. 2 Bei mittleren Einkommen sollte dies zusammen mit der Beruflichen Vorsorge, d.h. Der zweiten Säule möglich sein. Das individuelle Sparen, d.h. die dritte Säule, sollte sodann die Vorsorge für höhere Kader ergänzen und bei den selbständig Erwerbenden teilweise die zweite Säule ersetzen. 3 Mit der Verfassungsrevision von 2004 wurde dann allerdings im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) 4 dieser Grundsatz erheblich eingeschränkt, indem das Ziel einer existenzsichernden ersten Säule...
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