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Vorsicht: Stolperstein Steuerrecht im güterrechtlichen Kontext

Vorsicht: Stolperstein Steuerrecht im güterrechtlichen Kontext

Fachbeitrag
Steuerrecht
Güterrecht

A. Grundlagen des Steuerrechts

Alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer (Art. 16 Abs. 1 DBG und Art, 7 Abs. 1 StHG). Es gilt das Prinzip der sog. Reinvermögenszugangstheorie, wonach der Überschuss der Vermögenszugänge über die Vermögensabgänge in derselben Steuerperiode als Einkommen zu besteuern ist. Ausnahmen gelten nur für die vom Gesetz als steuerfrei bezeichneten Einkünfte, wozu Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen zählen (Art. 16 Abs. 3 DBG und Art. 7 Abs. 4 lit. b StHG)

Direkte Bundessteuern auf Einkommen und Gewinn werden auf der Rechtsgrundlage des DBG erhoben. Die Kantons- und Gemeindesteuern auf Einkommen (einschliesslich der Grundstückgewinnsteuer) und Vermögen sowie Gewinn und Kapital werden demgegenüber auf der Rechtsgrundlage der kantonalen Steuergesetzte (StG) erhoben, wobei jeder Kanton über ein eigenes Steuergesetz verfügt. Steuerrechtliche Fragen sind daher immer auch nach kantonalem Recht zu beurteilen und können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Hinsichtlich gewisser Regelungen werden die kantonalen Steuergesetze immerhin durch das Steuerharmonisierungsgesetz (...

iusNet FamR 30.11.2022

 

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