Noven im parallelen Eheschutz- und Scheidungsverfahren
Noven im parallelen Eheschutz- und Scheidungsverfahren
Noven im parallelen Eheschutz- und Scheidungsverfahren
I. Sachverhalt
Mutter und Vater sind die verheirateten Eltern zweier Kinder (geb. 2012 und 2015). Seit Mai 2018 leben sie getrennt. Im Rahmen des Eheschutzverfahrens wurde der Vater im August 2018 zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen verpflichtet. Im Dezember 2019 beantragte er in Abänderung der Eheschutzverfügung die vorsorgliche Reduktion der Unterhaltsbeiträge per Januar 2020. Dem wurde im März 2020 entsprochen. Im April 2020 beantragte die Mutter die Scheidung und die Erhöhung der Unterhaltsbeiträge für die Dauer des Scheidungsverfahrens. Dem wurde im Juli 2020 teilweise entsprochen. Beide Eheleute gelangten dagegen ans Kantonsgericht Basel-Landschaft, welches die Unterhaltsbeiträge anpasste. Dagegen erhob die Mutter Beschwerde beim Bundesgericht.
II. Erwägungen
3.1. Umstritten ist die Abänderung der im August 2018 festgesetzten Kindesunterhaltsbeiträge.
4.1. Die Mutter macht vorab geltend, ab Rechtshängigkeit der Scheidungsklage am 30. April 2020 habe dem Eheschutzgericht die (sachliche) Zuständigkeit zum Entscheid über das Abänderungsgesuch gefehlt, womit das Kantonsgericht Art....
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